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Voraussichtliche Netzentgelte 2027

Verminderter Bundeszuschuss und gestiegene Kosten führen zu leicht erhöhten Netzentgelten 2027

15.10.2027

Berliner Haushalte müssen sich für das kommende Jahr auf leicht steigende Netzentgelte einstellen. Insbesondere höhere Kosten, die Stromnetz Berlin aus dem vorgelagerten Übertragungsnetz in Rechnung gestellt werden, führen zu einer moderaten Erhöhung. Für den Berliner Durchschnittshaushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 1.950 Kilowattstunden (kWh) bedeutet dies in der Summe eine Steigerung um etwa 1,40 Euro im Monat.

Hauptursache für den Anstieg der Netzentgelte des Berliner Verteilungsnetzbetreibers sind gestiegene Kosten in den deutschen Übertragungsnetzen. Anfang Oktober haben die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) – 50Hertz, Amprion, TenneT Deutschland und TransnetBW – die vorläufigen bundeseinheitlichen Netzentgelte für 2027 veröffentlicht. Demnach steigt das durchschnittliche Netzentgelt auf der Übertragungsnetzebene im kommenden Jahr auf 3,54 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) nach 2,86 ct/kWh im Jahr 2026. Durch die ÜNB wird diese Entgeltsteigerung mit einem gegenüber dem Jahr 2026 um rund eine Milliarde Euro verminderten Bundeszuschuss und höheren Kosten begründet. Insbesondere das sogenannte Engpassmanagement - das Überlastungen im Stromnetz vorbeugt – sowie steigende Investitionen in die Netzinfrastruktur werden hierbei genannt.

Im Vorjahr hatte die Bundesregierung die ÜNB-Netzentgelte noch mit rund 6,5 Milliarden Euro bezuschusst. Noch unter dem Vorbehalt einer gesetzlichen Verankerung soll der Zuschuss an die ÜNB in den Jahren 2027 bis 2029 nun 5,525 Milliarden Euro jährlich betragen. Ohne diesen geplanten Zuschuss würde das Netzentgelt auf der Höchstspannungsebene auf 6,52 ct/kWh steigen – ein Plus von fast 100 Prozent.*

Stromnetz Berlin hat Netzentgeltkalkulation vorgenommen

Nach der Mitteilung der ÜNB über die Anpassung der Entgelte für das Jahr 2027 hat auch der Berliner Verteilungsnetzbetreiber kalkuliert und heute seine voraussichtlichen Netzentgelte für das Jahr 2027 veröffentlicht:

Demnach müssen die Kund*innen in den Berliner Haushalten für das Jahr 2027 mit einem leichten Anstieg bei den Netzentgelten rechnen. Rund drei Viertel der Steigerungen sind dabei durch die höheren Entgelte auf der vorgelagerten Übertragungsnetzebene verursacht. Etwa ein Viertel resultiert aus weiter steigenden Investitionen von Stromnetz Berlin in Netzausbau und Zukunftsfähigkeit des Stromnetzes in einer wachsenden Stadt.

Konkret bedeutet das: Die Netzentgelte für Berliner Haushaltskunden setzen sich auch im Jahr 2027 aus einem unveränderten, jährlichen Grundpreis in Höhe von 39,70 Euro und einem leicht erhöhten Arbeitspreis in Höhe von 9,73 ct/kWh (bisher 8,88 ct/kWh) zusammen. Für den typischen Berliner Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 1.950 Kilowattstunden (kWh) und einem modernen Stromzähler bedeutet dies in der Summe eine Steigerung um rund 7 Prozent.

Netzentgelte machen etwa ein Viertel des Strompreises aus

Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises und werden über die Stromtarife aller in Berlin tätigen Stromlieferanten gleichermaßen erhoben. Sie machen durchschnittlich etwa ein Viertel des Strompreises aus. Netzentgelte setzen sich zusammen aus den Kosten für den Transport der Elektrizität, den Kosten für den Betrieb der Stromzähler, die Verbrauchsmessung und -abrechnung sowie den Kosten des vorgelagerten Übertragungsnetzes. Die Festlegung der Höhe der Netzentgelte erfolgt nach den Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV).

Gemäß § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss die Stromnetz Berlin GmbH bis zum 15. Oktober jeden Jahres die für das Folgejahr ermittelten Entgelte für den Netzzugang im Internet veröffentlichen. Die voraussichtlichen Netzentgelte können ab sofort unter www.stromnetz.berlin/entgelte eingesehen werden. Stromnetz Berlin hat damit alle Lieferanten und Netzkunden über die Anpassung der Netzentgelte informiert. Bei allen veröffentlichten Entgelten handelt es sich um vorläufige Entgelte. Bis zum Wirksamwerden am 1. Januar 2027 können sich noch Änderungen ergeben.

(*Anmerkung: aus einer Pressemitteilung der Übertragungsnetzbetreiber vom 1. Oktober 2026: „…Die Übertragungsnetzbetreiber begrüßen die geplante Entscheidung, den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten im Sinne der Netzkundinnen und Netzkunden zu verstetigen und bis einschließlich 2029 fortzuführen. Laut Gesetzentwurf vom 02.09.2026 soll der Zuschuss in diesem Zeitraum jeweils 5,525 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung fehlt es noch an der Verabschiedung des Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029. Die vorläufigen Netzentgelte stehen daher unter dem Vorbehalt, dass die gesetzliche Regelung im parlamentarischen Verfahren verabschiedet wird. Sollte bis zum 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit bestehen, ist davon auszugehen, dass sich die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2027 entsprechend erhöhen werden…“)