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Digitale Zähler für Berlin

Seit 2017 werden die bisher eingesetzten herkömmlichen Zähler von uns kostenfrei durch moderne Messeinrichtungen ersetzt. Der Austausch der ca. 2,3 Mio. Zähler erfolgt bis 2032.

Durch die modernen Messeinrichtungen und die intelligenten Messsysteme erhalten Sie mehr Transparenz bei Ihrem Stromverbrauch gegenüber der bisher eingesetzten Technik.

Moderne Messeinrichtung

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler mit einem mehrzeiligen Display. Diese Messeinrichtung ist nicht mit einer Kommunikationseinheit verbunden, so dass die Messwerte nicht fernausgelesen werden können. Die moderne Messeinrichtung misst Ihren Stromverbrauch und speichert die Zählerstände tagesgenau rollierend über 24 Monate. Über das mehrzeilige Display kann jederzeit der aktuelle Zählerstand abgelesen werden. Für die Anzeige der detaillierten persönlichen Verbrauchsdaten ist die Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich.

Sie erhalten eine moderne Messeinrichtung bei einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh oder wenn Sie eine Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung kleiner 7 kW betreiben.

Intelligentes Messsystem

Ein intelligentes Messsystem ist ein digitaler Zähler, bzw. eine moderne Messeinrichtung, die mit einer Kommunikationseinheit ausgestattet ist. Über die Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway, werden die Verbrauchsdaten regelmäßig fernausgelesen. Die Kommunikationseinheit überträgt die ermittelten Daten an die berechtigten Marktteilnehmer. Berechtigte Marktteilnehmer sind der Messstellenbetreiber, der Verteilungs- und der Übertragungsnetzbetreiber sowie der Stromlieferant. Weitere Berechtigte sind möglich. Über die Kommunikationseinheit können auch andere Messgeräte, z. B. Gaszähler, Wasser- und Wärmemengenzähler, integriert und fernausgelesen werden.

Sie erhalten ein intelligentes Messsystem bei einem Jahresverbrauch ab 6.000 kWh, bei Betrieb einer Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung über 7 kW oder wenn Sie eine steuerbare Verbrauchsein­richtung nach § 14a EnWG haben.

 Moderne MesseinrichtungIntelligentes Messsystem
Verbrauchsanzeige am GerätX 
Online-Visualisierung des VerbrauchsX
Fernauslesung X
Fernsteuerung X

Moderne Messeinrichtung

Detaillierte Informationen

Intelligentes Messsystem

Detaillierte Informationen

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Informationen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Zeitplan Einführung

Der Austausch herkömmlicher Zähler durch moderne Messeinrichtungen (Rollout) startete im Oktober 2017 und der Einbau intelligenter Messsysteme hat in 2020 begonnen.

Wer erhält welche Technik?

Verbrauch (kWh)TechnikZeitraum Austausch
bis 6.000Moderne Messeinrichtungbis 31.12.2032
> 6.000 bis 100.000Intelligentes Messsystembis 31.12.2030
> 100.000Intelligentes Messsystembis 31.12.2032 
Erzeugung (kW)TechnikZeitraum Austausch
> 7 bis 100Intelligentes Messsystembis 31.12.2030
> 100Intelligentes Messsystembis 31.12.2032
 § 14a EnWGTechnikZeitraum Austausch
Unterbrechbare Verbrauchsein­richtungen gemäß § 14a EnWGIntelligentes Messsystembis 31.12.2030

Weitere Informationen zu neuen Zählern

Preise für digitale Zähler

Im Messstellenbetriebsgesetz sind für den grundzuständigen Messstellenbetreiber Preisobergrenzen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme in Abhängigkeit vom Verbrauch, der Leistung einer Erzeugungsanlage oder der Steuerung der Verbrauchsein­richtung vorgegeben.

Für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ist das Preisblatt auf der Seite "Grundzuständiger Messstellenbetreiber" veröffentlicht.

Einbau eines digitalen Zählers

Für den Austausch des herkömmlichen Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem nehmen wir oder ein von uns beauftragter Dienstleister Kontakt mit Ihnen auf. Den geplanten Wechsel des Zählers kündigen wir rechtzeitig mit einem Schreiben an. In dem Schreiben nennen wir einen Termin für den Austausch des Zählers und auch den beauftragten Dienstleister.

Sofern der Zähler frei zugänglich ist, z. B. im Treppenaufgang oder einem Zähler-/Kellerraum, ist Ihre Anwesenheit bei dem Tausch nicht erforderlich. Für den Tausch ist eine Unterbrechung der Stromversorgung von ca. 15 Minuten notwendig. Um etwaige Beschädigungen an empfindlichen elektronischen Geräten auszuschließen, empfehlen wir derartige Geräte für die Dauer der Unterbrechung vom Stromnetz zu trennen.

Nach dem Wechsel erhalten Sie eine Informationskarte mit der Zählernummer des alten und neuen Zählers. Auf der Karte sind zusätzlich der Ausbaustand des alten und der Einbaustand des neuen Zählers notiert.

Wahl des Stromlieferanten

Der Austausch des herkömmlichen Zählers durch eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem hat keine Auswirkungen auf die Wahl Ihres Stromlieferanten.

Abrechnung Messstellenbetrieb

Bei herkömmlichen Zählern wird der Messstellenbetrieb von Ihrem Stromlieferanten in Rechnung gestellt.

Bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen kann die Abrechnung des Messstellenbetriebs durch den Stromlieferanten oder den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgen. Ihr Stromlieferant kann entscheiden, ob er die Abrechnung des Messstellenbetriebs über den Stromliefervertrag vornehmen möchte.

Übernimmt der Stromlieferant die Abrechnung des Messstellenbetriebs nicht, erfolgt die Abrechnung direkt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Sie erhalten in diesem Fall eine Rechnung von uns.

Datenschutz und Datensicherheit

Bei modernen Messeinrichtungen sind der Abruf der detaillierten persönlichen Stromverbrauchsdaten und der momentanen Leistung durch eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) vor einem Zugriff durch Unberechtigte geschützt.

Für intelligente Messsysteme werden durch das Messstellenbetriebsgesetz Schutzprofile und Technische Richtlinien zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität verbindlich geregelt. Dadurch wird ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau gewährleistet. Hauptverantwortlich für die Erstellung der Schutzprofile und Richtlinie ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zertifizierte Systeme sind mit einem Siegel des BSI gekennzeichnet. Das BSI ist ebenfalls für die Fortentwicklung der Schutzprofile verantwortlich. Durch uns werden ausschließlich zertifizierte intelligente Messsysteme eingesetzt.

Wechsel des Messstellenbetreibers

Der Messstellenbetreiber ist für die Bereitstellung der modernen Messeinrichtung bzw. des intelligenten Messsystems verantwortlich. Er kümmert sich um den Betrieb und die Instandhaltung des neuen Zählers. Bei einer modernen Messeinrichtungen ist er außerdem für die jährliche Ablesung vor Ort und bei intelligenten Messsystemen für die Fernauslesung zuständig.

Die Stromnetz Berlin GmbH ist Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Auf Wunsch des Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb durch einen anderen Messstellenbetreiber durchgeführt werden, sofern der andere Messstellenbetreiber den einwandfreien Messstellenbetrieb gewährleisten kann.

Auch der Anschlussnehmer, in der Regel der Eigentümer des Gebäudes, hat ein Auswahlrecht für einen anderen Messstellenbetreiber. Dieses spezielle Auswahlrecht hat möglicherweise Folgen für eine von einem Anschlussnutzer bereits getätigte Auswahl. Daher sind an das Auswahlrecht des Anschlussnehmers weitergehende Bedingungen geknüpft.

Das Auswahlrecht für Anschlussnutzer ist im § 5 Messstellenbetriebsgesetz und für Anschlussnehmer im § 6 Messstellenbetriebsgesetz geregelt.

Gesetzliche Grundlage - Messstellenbetriebsgesetz

Mit dem am 02.09.2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende werden eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geändert. Ziel ist die Bündelung aller Regelungen zum Messstellenbetrieb und zur Messung im neuen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Neben der Einführung des MsbG werden z. B. das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angepasst. Insgesamt sind 15 Gesetze und Verordnungen betroffen.

Der ab 2017 startende Austausch der herkömmlichen Zähler durch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme basiert auf den Regelungen des MsbG.

Der § 1 MsbG regelt grundsätzlich den Anwendungsbereich des Gesetzes:

  1. zur Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen,
  2. zur Ausgestaltung des Messstellenbetriebs und zur freien Wahl eines Messstellenbetreibers,
  3. zur Aufgabentrennung von Messstellenbetrieb und Netzbetrieb,
  4. zu technischen Mindestanforderungen an den Einsatz von intelligenten Messsystemen,
  5. zur energiewirtschaftlichen Datenkommunikation und zur allgemeinen Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateways,
  6. zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messwerten und weiteren personenbezogenen Daten zur Erfüllung von vorvertraglichen Verpflichtungen, von Verträgen, rechtlichen Verpflichtungen und zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse.

Welche Art von neuem Zähler (intelligentes Messsystem oder moderne Messeinrichtung) bei einem Kunden installiert wird ist speziell im § 29 MsbG geregelt.

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)