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Fragen & Antworten zur E-Mobilität

Viele Berliner*innen und auch viele Unternehmen stellen um: Statt Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor wollen sie lieber klimaschonende Elektromobilität nutzen. Bei einer solch massiven Umstellung kommen natürlich Fragen auf – auch zur Ladeinfrastruktur und zu den Anschlüssen, die dafür gelegt werden müssen. Einige häufig gestellte Fragen versuchen wir hier zu beantworten.

Wie stelle ich fest, ob mein Netzanschluss geeignet ist?

Vor dem Kauf einer Wallbox sollten Sie mit einer Elektroinstallateur­*in Kontakt aufnehmen und die Anschlusssituation prüfen lassen. Bei großen Ladeleistungen kann der Netzanschluss oder die Elektroinstallation im Gebäude überfordert sein. Die Installateur­*in prüft, ob die vorhandene Leistung ausreicht. Ist eine Änderung Ihres Netzanschlusses notwendig? Falls ja, stimmt sich die Installateur­*in mit uns ab und wir leiten gemeinsam alles in die Wege. Nähere Informationen zur Leistungserhöhung eines Anschlusses finden Sie auf unserer Website im Bereich Anschließen.

Wo finde ich eine Elektroinstallateur­*in?

Dafür können Sie gern unser Installateur­verzeichnis nutzen. Nach Eingabe Ihrer Postleitzahl erhalten Sie eine Übersicht aller eingetragenen Installateur­betriebe in Ihrer Nähe.

Bei wem kann ich eine Wallbox kaufen?

Viele Energieversorger bieten Wallboxen zum Kauf an, auch das Elektrohandwerk hat passende Ladeeinrichtungen verschiedener Größen im Angebot. Stromnetz Berlin verkauft keine Wallboxen für Privatnutzer*innen.

Darf ich die Wallbox selbst installieren?

Nein. Das ist eine Aufgabe für Ihre Elektroinstallateur­*in. Unsachgemäß oder in Eigenregie installierte elektrische Anlagen können Menschen und technische Anlagen in ernste Gefahr bringen. In diesem Fall könnte zum Beispiel Ihr Elektrofahrzeug Schaden nehmen.

Installiert Stromnetz Berlin mir die Wallbox für meine Garage?

Nein. Privatnutzer*innen beauftragen bitte für die Installation eine Elektroinstallateur­*in.

Wie und bei wem melde ich meine Ladeinfrastruktur an?

Seit März 2019 besteht die Pflicht zur Anmeldung aller Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber. Das schreibt die Niederspannungsanschlussverordnung vor. Die Anmeldung übernimmt zum Beispiel die Elektroinstallateur­*in über den standardisierten Anmeldebogen oder über unser Kundenportal.

  • Hat Ihr Hausanschluss eine Kapazität bis 250A? Dann fragen Sie bitte über unser Kundenportal an.
  • Liegt die Kapazität Ihres Hausschlusses bei über 250A? Dann nutzen Sie bitte diesen Link.
  • Sie haben oder benötigen einen Anschluss an die Mittelspannung? Dann besuchen Sie den Bereich Anschließen auf unserer Website.

Für öffentliche Ladepunkte nutzen Sie bitte das Formular der Bundesnetzagentur. Dieses Formular zur Anmeldung von Ladeinfrastrukturen im öffentlichen Raum ist zusätzlich zur Anmeldung beim Netzbetreiber auszufüllen.

Hat Ihre Ladeinfrastruktur eine Anschlussleistung von mehr als 12 Kilovoltampere (kVA)?

In diesem Fall müssen Sie bei uns die Zustimmung des Netzbetreibers einholen. Ihre Anfrage können Sie zum Beispiel über unser Kontaktformular stellen. Nach Ihrer Anfrage prüfen wir die Netzsituation und stimmen entweder zu oder teilen Ihnen mit, welche Maßnahmen notwendig sind.

Kann ich meine Wallbox mit meiner PV-Anlage kombinieren?

Das ist grundsätzlich möglich. Dazu berät Sie Ihre Elektroinstallateur­*in. Für ein Energie- und Lastmanagement in Verbindung mit Ihrer PV-Anlage muss zum Beispiel ein Datennetzwerk installiert werden, damit Wallbox und PV-Anlage miteinander kommunizieren können.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Das hängt von Art, Anzahl und Größe Ihrer Anschlüsse für das Laden von E-Fahrzeugen ab. Die Kosten für Kauf, Installation und Betrieb einer einfachen Wallbox kann Ihnen Ihr*e Elektroinstallateur­*in nennen. Wünschen Sie eine Kostenschätzung für eine komplexere Ladeinfrastruktur zum Beispiel mit mehreren Ladepunkten oder Schnellladesäulen installieren? Dann wenden Sie sich bitte an eine professionelle Fachfirma.

Wie lange dauert die Installation von Ladeinfrastruktur?

Das hängt von Art, Anzahl und Größe Ihrer Anschlüsse für das Laden von E-Fahrzeugen ab. Viele Elektroinstallateur­*innen und Errichterfirmen sind aber inzwischen sehr erfahren mit Planung, Bau und Inbetriebnahme, entsprechend schnell sind die Maßnahmen umgesetzt. Darauf haben wir als Netzbetreiber aber keinen Einfluss.

Falls eine neu zu installierende Ladeinfrastruktur den Umbau des Gebäudeanschlusses nötig macht, kann es vereinzelt zu Verzögerungen kommen, da wir hier mit Dienstleistern zusammenarbeiten.

Wie kann ich meine Ladeinfrastruktur steuern?

Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Als Hauseigentümer oder Wohnungsverwaltung können Sie Nutzung und Abrechnung beispielsweise Ihren Mieter*innen überlassen. Wenn Sie einen Fuhrpark mit E-Fahrzeugen betreiben, bietet sich eher eine Gesamtlösung an.

Ladepunkte können steuerbare Verbrauchsein­richtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz sein: Damit ermöglichen Sie uns als Stromnetzbetreiber mehr Flexibilität bei der Netzsteuerung und leisten so einen Beitrag für noch mehr Effizienz beim Betrieb des Stromnetzes

In diesem Fall erhalten Sie bzw. der Betreiber Ihrer Ladeinfrastruktur von uns einen Flow Controller: einen zusätzlichen Zähler mit integriertem Steuermodul (e-Pager), durch den der Stromfluss gesteuert werden kann.

Der Flow Controller regelt Stromverbraucher wie zum Beispiel Wallboxen oder Ladesäulen und lässt sie zu festgelegten Zeiten pausieren – so wie es für die Situation im Stromnetz am besten ist. Nach Ablauf der Zeit wird der Ladevorgang automatisch fortgesetzt.

Durch eine Entlastung des lokalen Stromnetzes in Zeiten hoher Stromnachfrage tragen Sie zu einer gleichmäßigeren Auslastung der Stromnetze bei. Davon können Sie finanziell profitieren, denn Sie können mindestens 60 % der in Ihrem Strompreis enthaltenen Netzentgelte einsparen. Stromlieferanten bieten dafür spezielle Tarife an.

Für ein E-Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 20.000 Kilometern im Jahr bedeutet das - bei der Einschränkung der Lademöglichkeit beispielsweise zwischen 18 und 20 Uhr - eine jährliche Einsparung von bis zu 300 €. Zwischen 20 und 18 Uhr des Folgetages steht Ihnen die Nutzung der Ladeinfrastruktur natürlich wieder 22 Stunden lang zur Verfügung, und zwar in vollem Umfang. Die Entgelte und Zeiten können Sie unserem aktuellen Preisblatt auf unserer Seite Entgelte entnehmen.

Kann das Stromnetz verkraften, wenn immer mehr E-Fahrzeuge geladen werden?

Das haben wir gemeinsam mit Expert*innen aus der Wissenschaft geprüft. Einige der Ergebnisse haben wir auf unserer Seite E-Mobilität und Stromnetz für Sie zusammengestellt.