Beschwerde und Schlichtung
Sind Sie verärgert? Oder haben wir einen Sachverhalt nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst?
Bei einem 2. Versuch können wir eine Lösung finden.
Beschwerde
Sie können sich bei uns beschweren, wenn:
- Sie mit einer Situation unzufrieden sind oder
- Ihnen nicht gefällt, wie wir auf Ihr Problem reagiert haben.
Bitte nutzen Sie unser Formular (bitte anklicken).
Beschreiben Sie das Problem und was Sie möchten. Sie können auch Ihren Vorschlag für eine Lösung schreiben.
Schicken Sie das Formular ab. Wir bearbeiten Ihre Beschwerde schnellstens und melden uns bei Ihnen.
Schlichtung
Sie haben sich bereits bei uns beschwert. Aber Sie sind mit unserer Antwort unzufrieden.
Dann kann eine Schlichtung die richtige Lösung sein. Dafür wurde im Gesetz ein Schlichtungs-Verfahren festgelegt. Bei dem Schlichtungs-Verfahren hilft die „Schlichtungsstelle Energie e. V.“.
Sie sollen mit uns zufrieden sein. Deshalb wollen wir eine Lösung finden. Diese Lösung soll Ihnen und auch uns gefallen. Dafür setzen wir uns aktiv ein.
Für das Schlichtungs-Verfahren gibt es 3 Voraussetzungen:
- Sie haben sich schon bei uns beschwert. Wir haben Ihre Forderung abgelehnt oder Sie haben keine Antwort innerhalb von 4 Wochen erhalten.
- Sie sind ein Privatkunde (Verbraucher im Sinne § 13 BGB).
- Es geht um Ihren Strom-Anschluss, die Belieferung mit Strom oder die Messung von Strom.
So erreichen Sie die Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030-275 72 40-0
www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Stromnetz Berlin muss an Schlichtungs-Verfahren teilnehmen.
Schreiben Sie uns Ihre Beschwerde
Bitte füllen Sie das Formular aus. Beschreiben Sie den Grund für Ihre Beschwerde. Gern können Sie eine Lösung vorschlagen.