Konzession: Stromnetz Berlin hält Auswahlentscheidung für rechtswidrig
10.04.2019
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat uns am 11. März 2019 mitgeteilt, dass sie im Konzessionsverfahren Strom eine Auswahlentscheidung zugunsten des landeseigenen Bieters Berlin Energie getroffen hat und entsprechend beabsichtigt, mit Berlin Energie einen neuen Konzessionsvertrag abzuschließen.
Wir bedauern diese Entscheidung sehr, da wir dem Land Berlin neben dem Konzessions- auch ein Kooperationsangebot auf Augenhöhe unterbreitet haben und der Berliner Senat unsere Bereitschaft zur Partnerschaft weiterhin ausschlägt.
Nach eingehender Prüfung der Entscheidungsbegründung und der uns dazu von der verfahrensleitenden Stelle überlassenen Unterlagen sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass die Auswahlentscheidung rechtswidrig ist. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht für diesen Fall vor, dass erkennbare Rechtsverletzungen innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen zu rügen sind und für den unterlegenen Bieter die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung besteht, sollte den gerügten Rechtsverletzungen nicht abgeholfen werden.
Völlig unabhängig von der Entscheidung der Senatsverwaltung und der nunmehr zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzung wird Stromnetz Berlin weiterhin eine hohe Versorgungsqualität im Berliner Verteilnetz sicherstellen und die Digitalisierung und Modernisierung des Netzes im Interesse aller Kundinnen und Kunden vorantreiben.