Unser Service

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Anschluss in der Mittel- und Hochspannung

Gern unterstützen wir Sie bei der Herstellung, Anpassung oder Demontage eines Anschlusses für Ihr Unternehmen oder Großgewerbe.

Die richtige Spannungsebene für Ihre Anlage richtet sich nach dem Leistungsbedarf.

Informationen zu den Entgelten für einen Hoch- bzw. Mittelspannungsanschluss.

10-kV-Mittelspannungsnetz

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Herstellung, Änderung und Demontage - Anfrage stellen

Einen Überblick über den Ablauf und die Voraussetzungen für die Herstellung eines neuen Mittelspannungsanschlusses im offen betriebenen Mittelspannungsring erhalten Sie im  Merkblatt zum Anschluss von Kundenanlagen an einen offen betriebenen Mittelspannungsring.

Für die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses benötigen wir:

  • die ausgefüllten Formulare E.1, E.2 und gegebenenfalls E.8 der VDE AR N 4110,
  • den voraussichtlichen Leistungsbedarf (Leistungsbilanz); sofern Ihre Angaben zur gewünschten Vertragsleistung in kW (Wirkleistung) erfolgen, setzen wir diese gleich kVA (Scheinleistung) – es sei denn, Sie benennen uns den Scheinleistungswert bzw. den Verschiebungsfaktor cosϕ,
  • einen maßstäblichen Lageplan mit örtlicher Lage des anzuschließenden Grundstücks. Sofern Sie bereits einen Standortvorschlag für Ihre Übergabestation haben, tragen Sie diesen und die gewünschte Kabeltrassenführung auf dem Grundstück bzw. im Gebäude auf dem Lageplan ein.

Für die Außerbetriebnahme Ihrer Übergabestation und Demontage des Anschlusses senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular E.1 der VDE AR N 4110.

Bitte senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail an netzanschluss@stromnetz-berlin.de

oder per Post an

Stromnetz Berlin GmbH
Netzvertrieb – Netzanschluss
10871 Berlin

TAR Mittelspannung – Formulare aus Anhang E der VDE AR N 4110

Vertragsunterlagen

Zusammen mit dem Angebot für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz erhalten Sie eine der folgenden Varianten des Netzanschlussvertrages:

1. Wenn Sie Ihren Anschluss selbst nutzen erhalten Sie einen Vertrag, der den Netzanschluss und die Anschlussnutzung gemeinsam regelt

2. Wird Ihr Anschluss von einem Dritten genutzt so erhalten Sie:

Weitere Bestandteile des Vertrages sind die Anlagen:

Bei bestehenden Anschlüssen sind historisch bedingt auch noch folgende Eigentumsgrenzen vorhanden:

Hinweis: Nähere Erläuterungen zu den Begriffen Anschlussnehmer, Anschlussnutzer, Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag u. a. finden Sie in unserem Glossar.

Die Errichtung oder Erweiterung von Netzanschlüssen im Mittel- und Hochspannungsnetz erfolgt nach § 17 EnWG in Verbindung mit unseren „Allgemeinen und technischen Bedingungen für den Anschluss und die Anschlussnutzung im Mittel- und Hochspannungsnetz“.

Technische Unterlagen

Für Planung, Bau, Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz sind die Technischen Anforderungen zu beachten.

Technische Anforderungen Mittelspannung, Version 2022 - gültig ab 01.01.2022

Technische Anforderungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz - gültig ab 01.01.2022

Anlagen

Anlage 1 - Bemessungsdaten
Anlage 2 - Anschlussprinzipien
Anlage 3 - Schutz Messklemmleisten
Anlage 4 - Messwandler
Anlage 5 - TAR 4110 Formulare
Anlage 6 - Checklisten

TB3304 - Kabelrohrgräben Kundengrundstücke
TB3310 - Luftisolierte MS-Schaltanlagen Kunden-Netzstation
TB3311 - Gasisolierte, Luft-, Feststoffisolierte MS-Anlagen in begehbaren und Kompaktstationen
TB3340 - Fernsteuerung Netz- und Kundenstationen
TB3351 - Aufstellung Kompaktstationen
TB3364 - Doppelböden Netz- und Kundenstationen
TB3371 - Erdung
VN37 - Erdung

Technische Anforderungen Messeinrichtung
Technische Anforderungen Netzsicherheitsmanagement

Bilder

Bild 1.1 Anschluss an einen offenen 10-kV-Ring und einem Transformator ≤ 800 kVA
Bild 1.2 Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring (Doppelkabelring) und einem Transformator ≤ 800 kVA
Bild 1.3 Anschluss an einen offenen 10-kV-Ring und einem Transformator > 800 kVA
Bild 1.4 Anschluss an einem offenen 10-kV Ring (Doppelkabelring)
Bild 1.5 Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring und mit mehreren Abgängen
Bild 1.6 Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring Übergabe ≤ 800 kVA, mit Erzeugeranlage ≤ 600 A
Bild 1.7 Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring Übergabe > 800 kVA, mit Erzeugeranlage ≤ 600 A
Bild 1.8 Anschluss an einem offenen 10-kV-Ring, Übergabe mit mehreren Schaltfeldern und Erzeugeranlage ≤ 600 A
Bild 1.9 Anschluss an einem geschlossenen 10-kV-Ring (Seiteneinspeisung)
Bild 1.10 Anschluss an einem geschlossenen 10-kV-Ring (Mitteneinspeisung)
Bild 1.11 Anschluss mit Stichanschaltung und Erzeugungsanlagen

2-4-1726-11 Bl.2 - Wirkschaltplan DSZW4 mehrere Betriebsmittel
2-4-1727-11 Bl.2 - Wirkschaltplan DSZW4 ein Betriebsmittel
2-4-1733-16 Bl.1 - Messeinrichtung mit Spannungsschutz mit Übergabeschutz
2-4-1733-16 Bl.2 - Messeinrichtung mit Spannungsschutz ohne Übergabeschutz
3-4-1720-15 Bl.1 - Messeinrichtung mit Übergabeschutz
3-4-1720-15 Bl.2 - Messeinrichtung ohne Übergabeschutz
3-4-1726-11 Bl.3 - Klemmleiste DSZW4 mehrere Betriebsmittel
3-4-1726-11 Bl.4 - Anschlussplan Fernmeldung mehrere Betriebsmittel
3-4-1727-11 Bl.3 - Klemmleiste DSZW ein Betriebsmittel
3-4-1727-11 Bl.4 - Anschlussplan Fernmeldung ein Betriebsmittel
3-4-1799-7 - Messeinrichtung geschlossener Ring

Weitere Informationen

Sie finden weitere Informationen auf der Seite Installateur­ Unterlagen unter dem Punkt "Unterlagen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz".

Zugelassene Betriebsmittel

Die Hersteller von Mittelspannungsschaltanlagen, die im Verteilungsnetz eingesetzt werden dürfen, haben vor einem Einsatz eine entsprechende Bestätigung der Zulassung von uns erhalten. Sollen Betriebsmittel anderer Hersteller eingesetzt werden, müssen diese vor dem Einsatz geprüft sein und vom Verteilungsnetzbetreiber zugelassen werden.

Übersicht zugelassene Betriebsmittel:

Folgende Hersteller können zurzeit zugelassene Schaltanlagen im Mittelspannungsnetz in Berlin einsetzen:

Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten

Als Verteilungsnetzbetreiber führen wir ein Verzeichnis, in dem Elektroinstallateur­e eingetragen sind, die Anlagen an unserem Verteilungsnetz errichten, erweitern, ändern oder unterhalten dürfen. Bei der Wahl Ihres Elektroinstallateur­s versichern Sie sich bitte, dass dieser in unserem Verzeichnis eingetragen ist und die notwendigen Berechtigungen besitzt.

Anschluss einer Baustromstation

Für den zeitlich befristeten Anschluss und den Betrieb einer kundeneigenen Baustromstation mit einem Transformator bis 630 kVA gilt die Richtlinie:

Technische Richtlinie Baustromstationen 2009

Wird eine temporäre Anschlussleistung größer 630 kVA benötigt gelten unsere 'Technische Anforderungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz'. Die Dokumente finden Sie auf dieser Seite unter "Technische Unterlagen"

Für die Beantragung, Planung und Inbetriebsetzung einer Baustromstation gelten die gleichen Abläufe und Verfahren wie für die Beantragung des Anschlusses einer Übergabestation.

Für den Anschluss einer Baustromstation werden zurzeit nur die individuellen Kosten für den Anschluss erhoben. Ein Baukostenzuschuss für den Anschluss einer Baustromstation wird zurzeit nicht erhoben.

Anschluss von Notstromaggregaten

Für den Anschluss und den Betrieb von Notstromaggregaten gilt die VDE-AR-N 4110.

Anschluss von Erzeugungsanlagen und Speichern

Anlagensicherheit

Sicherer Betrieb elektrischer Anlagen und Verantwortung des Unternehmers

110-kV-Hochspannungsnetz

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Herstellung, Änderung und Demontage - Anfrage stellen

Für die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses benötigen wir:

Für die Außerbetriebnahme Ihres Umspannwerkes und Demontage des Anschlusses senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular E.1 der VDE AR N 4120.

Bitte senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail an netzanschluss@stromnetz-berlin.de

oder per Post an

Stromnetz Berlin GmbH
Netzvertrieb – Netzanschluss
10871 Berlin

TAR Hochspannung – Formulare aus Anhang E der VDE AR N 4120

Weitere Informationen

Seit dem 01.01.2015 ersetzt die VDE-AR-N 4120 teilweise den Transmission Code 2007 sowie den VDN-Leitfaden „EEG-Anlagen am Hoch- und Höchstspannungsnetz“ für 110-kV-Netzanschlüsse.

Informationen des VDE zum Thema Hochspannungsanschluss

Hinweis

Seit Mai 2016 gilt die "Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger“. Derzeit erfolgt die nationale Umsetzung in den jeweiligen Gremien, z. B. beim VDE-FNN. Es wird eine Anpassung der technischen Anschlussregelungen erwartet.

* Die VDE-AR-N 4120 ist Teil des VDE-Vorschriftenwerks und kann beim VDE-Verlag erworben werden.

Technische Anschlussbedingungen Hochspannung

Für Planung, Errichtung, Betrieb und Änderungen von Kundenanlagen (Bezugs- und Erzeugungsanlagen) am 110-kV-Hochspannungsnetz in Berlin gelten die Technischen Anschlussregeln für die Hochspannung (VDE-AR-N 4120*) zusammen mit den ergänzenden, berlinspezifischen Technischen Anforderungen für den Anschluss an das Hochspannungsnetz Berlin.

Technischen Anforderungen für den Anschluss an das Hochspannungsnetz Berlin 2022 - gültig ab 01.01.2022

* Die VDE-AR-N 4120 ist Teil des VDE-Vorschriftenwerks und kann beim VDE-Verlag erworben werden.

Anschluss gemäß KraftNAV

Antragsteller für ein Netzanschlussbegehren gemäß der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) verwenden ebenfalls die Unterlagen unserer Anforderungen für den Anschluss an das Hochspannungsnetz in Berlin.

Entgelte

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Entgelte für den Anschluss in der Mittel- und Hochspannung

Nach der Klärung der Randbedingungen erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot für Ihren Anschluss an das Hoch- oder Mittelspannungsnetz.

Das Angebot enthält die Kosten für den Anschluss an unser Netz und einen Baukostenzuschuss.

Der Baukostenzuschuss wird nach den Empfehlungen der Bundesnetzagentur erhoben. Er ergibt sich aus der Multiplikation des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Vertragsanpassung geltenden veröffentlichten Leistungspreises der Anschlussnetzebene und der vertraglich vereinbarten Leistungsbereitstellung:

Baukostenzuschuss = Jahresleistungspreis (≥ 2.500 h/a) der Netzebene × bestellte Leistung (kVA)


Hinweis: Für besondere Anschlussvarianten und zusätzliche Maßnahmen können Ihnen neben den Kosten für den normalen Anschluss noch weitere Kosten entstehen.

Entgelte für Blindarbeit

Bei der Entnahme von elektrischer Energie ist grundsätzlich ein Verschiebungsfaktor (cos Phi) zwischen 0,9 induktiv und 1 einzuhalten. Ist das nicht der Fall, wird Blindarbeit gemäß folgender Preisblätter berechnet.

Netzanschluss in der Niederspannung

Kontakt

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